· Lt. Gesetz soll die Ergebnis- und Lebensqualität im Vordergrund der Berichterstattung stehen. D. h. die Qualität, die beim Pflegebedürftigen auch ankommt.
· Ist die Ergebnisqualität zu einem pflegerischen Thema (z. B. Dekubitus) messbar, bedarf es keiner weiteren Veröffentlichung von Struktur- oder Prozessqualitätsdaten zum selben Thema.
· Die Einrichtungen müssen sich intern weiter um die Strukturen und Prozesse kümmern, um die Voraussetzungen für gute Ergebnisse zu schaffen. Ebenso muss man bei schlechten Ergebnissen in die Analyse der Strukturen und Prozesse gehen, um mögliche Ursachen für die schlechten Ergebnisse zu finden.
· Ist für bestimmten pflegerischen Themen die Ergebnisqualität methodisch nicht messbar zu operationalisieren, ist ggf. zu prüfen, ob hier ersatzweise auf Indikatoren der Struktur- oder Prozessqualität zurückgegriffen werden sollte. Diese Indikatoren sind dann ebenfalls nach wissenschaftlichen Kriterien zu entwickeln und in der praktischen Anwendung zu erproben, bevor sie zum Einsatz kommen.
· Darüber hinaus kann es u. U. sinnvoll sein ergänzend zu den Ergebnisindikatoren bestimmte Strukturmerkmale der Einrichtungen zu veröffentlichen, die für Pflegebedürftigen von Interesse sind, wie z. B. die Größe der Zimmer (Einzel-/ Doppelzimmer) oder die Anzahl der Pflegefachkräfte am Gesamtpersonal (Fachkraftquote).