- Eine Vergleichbarkeit erreicht man über die so genannte Risikoadjustierung. Bei der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)/ Pflege-Transparenzvereinbarung für die stationäre Pflege (PTVS) gibt es so etwas nicht. Im neuen System sind einzelnen Indikatoren risikoadjustiert, z. B. hinsichtlich der zwei Gruppen kognitiv eingeschränkter bzw. kognitiv nicht eingeschränkter Personen oder der Einschätzung von normalen und erhöhten Risiken.
- Dieses Vorgehen wurde inzwischen auch durch weitere Gutachten bestätigt, z. B. Stemmer,…