Sein Konzept zu einem Entlastungsbudget weist den richtigen Weg. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben sich schon seit langem insbesondere für ein Entlastungsbudget eingesetzt, in dem die Ansprüche auf Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Unterstützungsleistungen im Alltag zu einem ganz individuell und flexibel verwendbaren Betrag eingesetzt werden können. Als problematisch erweist sich hier allerdings die unzureichende Versorgungssituation in der Kurzzeitpflege. Mit einem Positionspapier zum Ausbau der Kurzzeitpflege fordern sie nun die Regierung zum Handeln auf.
„Kurzzeitpflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, kommentiert Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). „Aber auch Menschen nach Krankenhausaufenthalt, die noch nicht zu Hause versorgt werden können, suchen oft händeringend einen Kurzzeitpflegeplatz und finden kein Angebot im näheren Umkreis. Vor dem gleichen Problem stehen pflegende Angehörige, die wegen Erschöpfung oder weil sie selbst einer Krankenhausbehandlung bedürfen, auf einen Kurzzeitpflegeplatz angewiesen sind“, so Timm weiter.
In stationären Pflegeeinrichtungen stehen Kurzzeitpflegeplätze in zu geringer Zahl zur Verfügung, da es in den stationären Einrichtungen lange Wartelisten von pflegebedürftigen Menschen gibt, die einen Dauerpflegeplatz brauchen. Spezialisierte Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die ihr Angebot auf die spezifischen Bedarfe von Menschen, zum Beispiel zur Krankenhausnachsorge, ausrichten können, sind wirtschaftlich unter den bestehenden Rahmenbedingungen nicht tragfähig. „Die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht, die Rahmenbedingungen für Anbieter von Kurzzeitpflege zu verbessern, muss nun zügig in die Tat umgesetzt werden, denn viele dieser sog. solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen mussten in letzter Zeit aufgeben, weil sie die hohen Defizite nicht länger tragen konnten “, so Gerhard Timm.
Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände haben ein Konzept für eine wirtschaftlich tragfähige Finanzierungsstruktur in der Kurzzeitpflege entwickelt, das die Schaffung eines ausreichenden und kurzfristig verfügbaren Angebots von Kurzzeitpflegeplätzen ermöglichen soll. Die BAGFW schlägt einen pflegegradunabhängigen Einheitssatz für die Kurzzeitpflege vor, der den geringeren Auslastungsgrad und den hohen Aufwand insbesondere an medizinischer Behandlungspflege abbildet. Um die Versicherten nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten, soll die Finanzierung über einen Vergütungszuschlag aus Mitteln der Pflegeversicherung erfolgen.
Vollständige BAGFW-Stellungnahme zum Download
Kontakt: BAGFW, Katrin Goßens, Tel.: 030 24089-121, presse(at)bag-wohlfahrt.de