Die Konsultation der Kommission nimmt Bezug auf eine Empfehlung des Rates von 2016, in welcher verschiedene Maßnahmen zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt, vorgeschlagen wurden. Nun will die Kommission, mittels der aktuellen Konsultation, die Meinung der verschiedenen Interessengruppen zu diesen Maßnahmen und deren Umsetzung einholen.
Die Kommission hat sich, im Rahmen der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie, die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit als eine der wichtigsten Prioritäten gesetzt. Die Empfehlung hierzu wurde am 15. Februar 2016 vom Rat angenommen. Nun, zwei Jahre später soll eine Evaluierung dessen erfolgen. Die gesammelten Meinungen der öffentlichen Konsultation, sollen in diese Evaluierung miteinbezogen werden. 2019 soll dem Rat auf Grundlage der Ergebnisse Bericht erstattet werden.
Die BAGFW hat die Chance genutzt, zu den Maßnahmen und Umsetzungen des Rates, Stellung zu beziehen, auch im Hinblick auf die bereits veröffentlichte Stellungnahme zu geplanten Maßnahmen der Bundesregierung von Mai 2018. Die BAGFW merkt an, dass viele der angesprochenen Maßnahmen im SGBII bereits angelegt sind, jedoch teilweise ungenügend umgesetzt sind.
Auf die Frage hin, ob die Situation älterer Langzeitarbeitsloser und Nicht EU Bürgerinnen und Bürger, verbessert wurde, widerspricht die BAGFW voll und ganz. Auch in Bezug auf die Stärkung der Arbeitsvermittlungsdienste und der sozialen Unterstützungsleistungen und deren Integration zwischen einander, verneint die BAGFW eine Verbesserung der Umstände.
Der vollständige BAGFW- Beitrag zur öffentlichen Konsultation der EU –Kommission, steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung, zusammen mit der ebenfalls bei der EU Kommission eingereichten BAGFW- Stellungnahme zum geplanten Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“: