Licht am Ende des Tunnels? Kompetenzzentrum Betreuungsverein

BAGFW-Fachtagung am 23. Oktober 2019 im Anthroposophischen Zentrum in Kassel

Das Betreuungsrecht kommt in Bewegung. Endlich! Aber in welche Richtung geht es?
Die aktuelle Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung war ein erster, längst überfälliger Schritt, um die Betreuungsarbeit auch in Zukunft sicherzustellen. Die Anpassung kann nicht alles gewesen sein, allenfalls ein wenig Licht am Ende des Tunnels.

Rund 80 Teilnehmende informierten sich über vom BMJV beabsichtigte Verbesserungen des Betreuungsrechtes und diskutierten über Erfordernisse zur Sicherstellung einer qualitativ guten Arbeit des Kompetenzzentrums Betreuungsverein.



Erklärung Fachtag Rechtliche Betreuung

Kompetenzzentrum Betreuungsverein - UNVERZICHTBAR!

Gesetzlicher Auftrag des Betreuungsvereins

Klaus Gölz, BGT, ehem. Leiter der Betreuungsbehörde Stuttgart

Workshops

AG: Stärkung des Selbstbestimmungsrechts

Die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Forschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ weisen darauf hin, dass bei Anordnung und Ausführung der rechtlichen Betreuung Autonomie und Selbstbestimmung von Betreuten in Teilen nicht optimal verwirklicht werden. In der AG 1 wurde mit Vertretern aus allen Bereichen des Betreuungsrechtes diskutiert, ob es nötig und ausreichend sei, die gesetzlichen Vorschriften über die unterstützende Entscheidungsfindung zu konkretisieren. Ferner wurde erörtert, ob weitere, gesetzliche Änderungen die Rechte des/r Betreuten mehr sichern und schützen könnten. In der Diskussion wurde aber auch deutlich, dass es allein mit gesetzlichen Änderungen nicht getan ist.

Sabine Weisgram, AWO

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AG: Ehrenamt und Vorsorgevollmacht (Situation der Betreuungsvereine)

Das geltende Betreuungsrecht normiert den Vorrang der ehrenamtlichen Betreuungsführung – und das nicht nur aus Kostengründen. Vielmehr stellt die Ehrenamtlichkeit der rechtlichen Betreuung das gesetzgeberische Leitbild dar und steht für gesellschaftliche Solidarität. Als im besten Fall optimale Unterstützungsform der Betreuungsführung für die Betroffenen ist sie der beruflich geführten Betreuung vorzuziehen. Damit das gelingen kann, sollten alle Ressourcen genutzt werden, die ehrenamtliche Arbeit in der Bevölkerung zu aktivieren. Welche Rahmenbedingen sind dafür notwendig? Wie können die Betreuungsvereine gestärkt werden?

Barbara Dannhäuser, Caritas, SkF, SKM

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AG: Rechtliche Betreuung und "andere Hilfen"

Die Fach-AG 4 befasst sich mit der Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung. Das Ziel, den betreuungsrechtlichen Erforderlichkeitsgrundsatz effektiver umzusetzen, rückt insbesondere sozialrechtliche Hilfen als vorrangige  Unterstützungsangebote in den Blick. Allerdings berührt die Idee, sozialrechtliche Unterstützung verstärkt als vorrangige  Hilfen im Vorfeld rechtlicher Betreuung einzusetzen, neben den Belangen der Justizverwaltung auch die der sozialrechtlichen Leistungsträger. Die notwendige Fragestellung löst deshalb einen erheblichen Abstimmungsbedarf zwischen unterschiedlichen Akteuren und deren Belangen aus.

Dr. Friederike Mussgnug, Diakonie

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Gesprächsrunde/ Interviews zur Situation in den Bundesländern

Andreas Gau, SM
Bernhard Ortseifen, SKM Heidelberg
Philipp Kersting, JM
Andreas Creutzberg, IG Betreuungsvereine SH
Helga Steen-Helms, SM
Martina Heide-Ermel, BtV der Diakonie in Hessen