Licht am Ende des Tunnels? Kompetenzzentrum Betreuungsverein
Das Betreuungsrecht kommt in Bewegung. Endlich! Aber in welche Richtung geht es?
Die aktuelle Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung war ein erster, längst überfälliger Schritt, um die Betreuungsarbeit auch in Zukunft sicherzustellen. Die Anpassung kann nicht alles gewesen sein, allenfalls ein wenig Licht am Ende des Tunnels.
Rund 80 Teilnehmende informierten sich über vom BMJV beabsichtigte Verbesserungen des Betreuungsrechtes und diskutierten über Erfordernisse zur Sicherstellung einer qualitativ guten Arbeit des Kompetenzzentrums Betreuungsverein.
Erklärung Fachtag Rechtliche Betreuung
Kompetenzzentrum Betreuungsverein - UNVERZICHTBAR!
Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht
Torsten Joecker, BMJV
Gesetzlicher Auftrag des Betreuungsvereins
Klaus Gölz, BGT, ehem. Leiter der Betreuungsbehörde Stuttgart
Workshops
AG: Stärkung des Selbstbestimmungsrechts
Die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Forschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ weisen darauf hin, dass bei Anordnung und Ausführung der rechtlichen Betreuung Autonomie und Selbstbestimmung von Betreuten in Teilen nicht optimal verwirklicht werden. In der AG 1 wurde mit Vertretern aus allen Bereichen des Betreuungsrechtes diskutiert, ob es nötig und ausreichend sei, die gesetzlichen Vorschriften über die unterstützende Entscheidungsfindung zu konkretisieren. Ferner wurde erörtert, ob weitere, gesetzliche Änderungen die Rechte des/r Betreuten mehr sichern und schützen könnten. In der Diskussion wurde aber auch deutlich, dass es allein mit gesetzlichen Änderungen nicht getan ist.
Sabine Weisgram, AWO
AG: Ehrenamt und Vorsorgevollmacht (Situation der Betreuungsvereine)
Das geltende Betreuungsrecht normiert den Vorrang der ehrenamtlichen Betreuungsführung – und das nicht nur aus Kostengründen. Vielmehr stellt die Ehrenamtlichkeit der rechtlichen Betreuung das gesetzgeberische Leitbild dar und steht für gesellschaftliche Solidarität. Als im besten Fall optimale Unterstützungsform der Betreuungsführung für die Betroffenen ist sie der beruflich geführten Betreuung vorzuziehen. Damit das gelingen kann, sollten alle Ressourcen genutzt werden, die ehrenamtliche Arbeit in der Bevölkerung zu aktivieren. Welche Rahmenbedingen sind dafür notwendig? Wie können die Betreuungsvereine gestärkt werden?
Barbara Dannhäuser, Caritas, SkF, SKM
zur Zusammenfassung
AG: Rechtliche Betreuung und "andere Hilfen"
Die Fach-AG 4 befasst sich mit der Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung. Das Ziel, den betreuungsrechtlichen Erforderlichkeitsgrundsatz effektiver umzusetzen, rückt insbesondere sozialrechtliche Hilfen als vorrangige Unterstützungsangebote in den Blick. Allerdings berührt die Idee, sozialrechtliche Unterstützung verstärkt als vorrangige Hilfen im Vorfeld rechtlicher Betreuung einzusetzen, neben den Belangen der Justizverwaltung auch die der sozialrechtlichen Leistungsträger. Die notwendige Fragestellung löst deshalb einen erheblichen Abstimmungsbedarf zwischen unterschiedlichen Akteuren und deren Belangen aus.
Dr. Friederike Mussgnug, Diakonie
Gesprächsrunde/ Interviews zur Situation in den Bundesländern
Andreas Gau, SM
Bernhard Ortseifen, SKM Heidelberg
Philipp Kersting, JM
Andreas Creutzberg, IG Betreuungsvereine SH
Helga Steen-Helms, SM
Martina Heide-Ermel, BtV der Diakonie in Hessen