Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt nachdrücklich, dass die Bundesregierung mit den heute im Kabinett verabschiedeten Änderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes die Verlängerung des Rettungsschirms für die Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste zumindest bis zum 30. Dezember 2020 vorsieht. Dafür hatte sich die BAGFW vehement eingesetzt.
Der gegenwärtige und im Herbst weiterhin zu erwartende deutliche Anstieg der Infektionszahlen zeigt, dass die Krise noch nicht vorüber ist. „Insbesondere vulnerable Patientinnen und Patienten, wie chronisch kranke Menschen und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, müssen weiterhin vor einer Ansteckung mit COVID-19 geschützt werden. Gleichzeitig muss eine kontinuierliche pflegerische und gesundheitliche Versorgung auch in dieser Zeit sichergestellt werden“, betont Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der BAGFW. Die Studie der Uni Bremen zeige, dass pflegebedürftige Menschen ein besonders hohes Risiko schwerer Krankheitsverläufe aufweisen und, dass 60 % aller durch COVID-19 verursachten Todesfälle Menschen betreffen, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben oder von Pflegediensten versorgt werden. Die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Masken, Schutzkleidung, der erhöhte Desinfektions- und Reinigungsaufwand oder auch höhere Personalkosten durch die Bildung von kleineren Gruppen bei Betreuung, im Speisesaal oder bei Freizeitangeboten infolge des Abstandsgebots ziehen höhere Kosten nach sich, die den Einrichtungen refinanziert werden müssen.
Die BAGFW-Verbände setzen sich dafür ein, dass der Schutzschirm auch Pflegedienste, die reine Krankenversicherungsleistungen erbringen, wie psychiatrische Krankenpflegedienste, SAPV-Pflegedienste, Familienpflegedienste oder Hospize umfasst. „Zudem gehen wir davon aus, dass so wichtige Versorgungsformen wie die Tagespflege nach wie vor nicht voll ausgelastet werden können. Der Schutzschirm sorgt dafür, dass diese Einrichtungen nicht schließen müssen“, so Gerhard Timm weiter.