Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt die jetzt in Kraft getretenen Regelungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Kostenerstattung beim Einsatz von PoC-Antigen-Schnelltests in Pflegeeinrichtungen. Danach sollen insbesondere für Personalaufwendungen pauschal neun Euro brutto je tatsächlich genutztem Test erstattungsfähig sein.
„Wir freuen uns, dass die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in den Verhandlungen deutliche Nachbesserungen erreichen konnten. Wir sind zuversichtlich, dass die Pflegeeinrichtungen unter diesen Rahmenbedingungen die Schnelltestungen flächendeckend und effektiv einsetzen und damit ihren Beitrag zur Umsetzung der Coronavirus-Testverordnung leisten können“, sagt BAGFW-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Ursprünglich war eine Kostenerstattung von lediglich sechs Euro geplant.
Mit den Schnell-Tests können in den Einrichtungen auch Bewohner, Personal und Angehörige ohne Symptome getestet und somit mehr Sicherheit vor einer möglichen Infektion gewährleistet werden. „Mit dieser zusätzlichen Schutzmaßnahme sowie der Beachtung der ausgearbeiteten Hygienekonzepte sollen komplette Schließungen der Einrichtungen, wie es sie im Frühjahr coronabedingt gab, verhindert werden“, sagt Hasselfeldt. Für die Einrichtungen bedeute dies eine große Kraftanstrengung. Die Erfahrungen mit der Testverordnung würden zeigen, ob es noch weiteren Nachbesserungsbedarf gibt. Die geplante Überprüfung der Höhe des Pauschalbetrages Anfang 2021 sei ein guter Zeitpunkt, um dann die Wirksamkeit der Verordnung umfassend zu bewerten. Vieles hänge dabei im Besonderen von der Beschaffung der Tests und von den Personalressourcen in den Pflegeeinrichtungen ab, sagt Hasselfeldt. Die BAGFW habe sich in den Verhandlungen erfolgreich für flexible und unbürokratische Möglichkeiten eingesetzt.
Zudem erwartet die BAGFW, dass der öffentliche Gesundheitsdienst bei positiven Schnelltests uneingeschränkt sogenannte PCR-Tests durchführt, die zuverlässiger sind. Damit könnten Fehldiagnosen ausgeschlossen und unnötige Quarantänezeiten bei Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermieden werden.
Nach der Coronavirus-Testverordnung haben unter anderem Bewohnerinnen und Bewohner, das Personal in Pflegeeinrichtungen sowie Angehörige Anspruch auf PoC-Antigen-Schnelltests.