Die schrittweise Aufhebung der coronabedingten Kontaktsperren für Einrichtungen erhöht dort das Ansteckungsrisiko unmittelbar. Deshalb müssen parallel zu den Lockerungen auch erweiterte Schutzmaßnahmen für Bewohnerinnen, Bewohner und Mitarbeitende getroffen werden. „Wer lockert, muss auch für mehr Sicherheit sorgen. Deshalb ist es wichtig, dass mit jeder Lockerung auch die Auswirkungen auf diese Personengruppen bedacht werden“, sagt Gerda Hasselfeldt, Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). „Die vergangenen Wochen haben leider gezeigt: Sobald das Virus in Einrichtungen der Pflege auftritt, kann das fatale Folgen haben. Dies gilt es mit aller Kraft zu verhindern.“
Eine wesentliche Maßnahme zur Eindämmung des Virus in diesen Einrichtungen ist die regelmäßige und systematische Testung von Mitarbeitenden, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie eine schnelle Auswertung. „Tests müssen auch möglich sein und refinanziert werden, wenn noch keine Symptome erkennbar sind. Nur dann ist schnelles und schützendes Handeln in den Einrichtungen möglich“, fordert Gerda Hasselfeldt eindringlich.
Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sind genauso betroffen wie Einrichtungen der Sucht- und Wohnungslosenhilfe sowie Einrichtungen für Geflüchtete.
„Unsere Einrichtungen dürfen auch mit der Finanzierung der Tests nicht alleingelassen werden“, so Hasselfeldt weiter. „Es braucht auch hier klare Regelungen zur Kostenübernahme durch Bund, Länder oder Krankenkassen.“
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege nehmen in einem Positionspapier Stellung zu den Erfordernissen nach der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen. Das vollständige Papier wird auf der BAGFW-Webseite veröffentlicht: www.bagfw.de