Sie richtet sich an die Mitgliedsverbände der BAGFW und deren Mitglieder und will sie dabei unterstützen, sich in den unterschiedlichen Fallkonstellationen zu orientieren und in Konfliktfällen erfolgreich zu argumentieren.
Obwohl der Gesetzgeber klargestellt hat, dass die Reform den Auftragsbegriff nicht verändert und folglich auch den Anwendungsbereich des Vergaberechts nicht ausgeweitet hat, kommt es insbesondere im Bereich des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses wieder vermehrt zu Ausschreibungen. Vor diesem Hintergrund fasst die Argumentationshilfe die BAGFW-Position zur Anwendbarkeit von Vergabeverfahren bei der Organisation sozialer Dienstleistungen zusammen, die auch Grundlage unserer Positionierungen im nunmehr abgeschlossenen Vergaberechts-Reformprozess gewesen ist.